Mehrwertsteuer – Vorsteuerkorrektur gemischte Verwendung
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, welche diese nach der effektiven Methode abrechnen, können die bezahlten Vorsteuern zurückfordern. Dieses Guthaben muss unter gewissen Voraussetzungen wieder gekürzt werden. Die wichtigsten Kürzungen sind die Vorsteuerkorrekturen für gemischte Verwendung und für Privatanteile sowie die Vorsteuerkürzung für erhaltene Subventionen. Dieser Artikel behandelt die Vorsteuerkorrektur der gemischten Verwendung.